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BKF-Schule GmbH - Fahrschule in Neuwied
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Klasse A

Fahrzeuge der einzelnen Klassen:

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) – über 50 cm!

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge – über 45 km/h – über 50 cm! – über 15 kW

Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM, A1, A2

Erforderliche Unterlagen für FSAntrag:

  1. Personalausweis
  2. biometrisches Passbild
  3. Sehtest
  4. Bescheinigung über Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“

Mindestalter:
Krafträder: 24
(Direkteinstieg) bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20
Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21

Vorbesitz: –

Ergänzungen: Das Kraftrad der Klasse A ist wie folgt definiert: Hubraum > 50 cm! und einer bbH von als 45 km/h.

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis
Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 nur praktische Prüfung.

Klasse A1

Fahrzeuge der einzelnen Klassen:

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) – bis 125 cm³ – bis 11 kW
(Verhältnis Leistung/Lehrgewicht von mehr als 0,1 kW/kg)

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge
– über 45 km/h
– über 50 cm³
– bis 15 kW

Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM

Erforderliche Unterlagen für FS-Antrag:

  1. Personalausweis
  2. biometrisches Passbild
  3. Sehtest
  4. Bescheinigung über Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“

Mindestalter: 16

Vorbesitz: –

Ergänzungen: Höchstgeschwindigkeit mindestens 90 km/h.
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis

Klasse A2

Fahrzeuge der einzelnen Klassen:

Krafträder (auch mit Beiwagen)
– bis 35 kW
(Verhältnis Leistung/Lehrgewicht von mehr als 0,2 kW/kg)

Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM, A1

Erforderliche Unterlagen für FS-Antrag:

  1. Personalausweis
  2. biometrisches Passbild
  3. Sehtest
  4. Bescheinigung über Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“

Mindestalter: 18

Vorbesitz: –

Ergänzungen:
Bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung
(das gilt auch für „Altbesitzer“ mit einem vor dem 01.04.1980 erw. Führerschein der Klasse 3 oder 4).

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis

Klasse AM

Fahrzeuge der einzelnen Klassen:

a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor)
– bis 45 km/h
– bis 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
– bis 4 kW (Elektromotor)

b) Dreirädrige Kleinkrafträder und
c) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

– bis 45 km/h
– bis 50 cm³ (Fremdzündungsmotor)
– bis 4 kW (Elektromotor / anderer Verbrennungsmotor)

Eingeschlossene Führerscheinklassen: –

Erforderliche Unterlagen für FS-Antrag:

  1. Personalausweis
  2. biometrisches Passbild
  3. Sehtest
  4. Bescheinigung über Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“

Mindestalter: 15

Vorbesitz: –

Ergänzungen:
Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (Elektrofahrzeuge ohne Batterien) Leermasse bis 350 kg.

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis

Klasse B

Fahrzeuge der einzelnen Klassen:

Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A)
– bis 3500 kg
– bis 8 Personen außer dem Fahrer, auch mit Anhänger
– bis 750 kg
– über 750 kg

Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM, L

Erforderliche Unterlagen für FS-Antrag:

  1. Personalausweis
  2. biometrisches Passbild
  3. Sehtest
  4. Bescheinigung über Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“

Mindestalter: 17 / 18

Vorbesitz: –

Ergänzungen:
Unter 18 Jahren sind nur Fahrten im Inland möglich.

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis

Klasse BE

Fahrzeuge der einzelnen Klassen:

Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse

Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM, L

Erforderliche Unterlagen für FS-Antrag:

  1. Personalausweis
  2. biometrisches Passbild
  3. Sehtest
  4. Bescheinigung über Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“

Mindestalter: 17 / 18

Vorbesitz: –

Ergänzungen:
Die Kombination PKW und Anhänger darf max. 7000 kg betragen.
Unter 18 Jahren sind nur Fahrten im Inland möglich.

Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praxis

Klasse B96

Fahrzeuge der einzelnen Klassen:

Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Kl. B mit Anhänger über 750 kg

Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM, L

Erforderliche Unterlagen für FS-Antrag:

  1. Personalausweis
  2. biometrisches Passbild

Mindestalter: 17 / 18

Vorbesitz: –

Ergänzungen:
Die Kombination PKW und Anhänger darf max. 4250 kg betragen.
Unter 18 Jahren sind nur Fahrten im Inland möglich.

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Erwerb durch Fahrerschulung

Klasse B 196

Ausweitung der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1
(Zweirädrige Leichtkrafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.)

Mindestalter: 22

Vorbesitz: Ununterbrochener Vorbesitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren

Ergänzungen:
Es handelt sich nicht um eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 sondern lediglich um eine Ausweitung der Berechtigung der Klasse B;

Einschränkung:
Die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 erlaubt das Führen von Leichtkrafträdern nur im Inland.

Ausbildung: Theorie und Praxis

Klasse B 197

(Automatik/Schaltung)

Fahrzeuge der einzelnen Klassen:

Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A)
– bis 3500 kg
– bis 8 Personen außer dem Fahrer, auch mit Anhänger
– bis 750 kg
– über 750 kg

Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM, L

Erforderliche Unterlagen für FS-Antrag:

  • Personalausweis
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung über Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“

Mindestalter: 17 / 18

Vorbesitz: –

Ergänzungen:
Unter 18 Jahren sind nur Fahrten im Inland möglich.

Einschränkung:
Bei einer Erweiterung der Klasse B197 führt das Ablegen der Erweiterungsprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zwingend zur Automatikbeschränkung.Wer bei der Anmeldung bereits weiß, dass er später auch die Klasse BE oder Klasse C erwerben will, ist anzuraten die Ausbildung mit Schaltgetriebe zu durchlaufen.

Ausbildung: Theorie und Praxis

Die Praktische Ausbildung beinhaltet mindestens 10 Fahrten auf einem Schaltwagen.
Prüfung: Theorie und Praxis (Automatikfahrzeug) sowie eine Schalterkompetenzfeststellung

Klasse C

Fahrzeuge der einzelnen Klassen:

Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A, D)
– über 3500 kg
– bis 8 Personen außer dem Fahrer auch mit Anhänger
– bis 750 kg

Eingeschlossene Führerscheinklassen: C1

Erforderliche Unterlagen für FS-Antrag:

  1. Personalausweis
  2. biometrisches Passbild
  3. augenärztliches Gutachten
  4. ärztliches Gutachten
  5. Erste-Hilfe-Kurs

Mindestalter: 21 / 18

Vorbesitz: B

Ergänzungen:
Erwerb ab 18 Jahren nur bei Ausbildung zum „Berufskraftfahrer“.
Unter 21 Jahren oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung möglich.

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis

Klasse C1

Fahrzeuge der einzelnen Klassen:

Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A, C, D)
– über 3500 kg bis 7500 kg
– bis 8 Personen außer dem Fahrer auch mit Anhänger
– bis 750 kg

Eingeschlossene Führerscheinklassen: –

Erforderliche Unterlagen für FS-Antrag:

  1. Personalausweis
  2. biometrisches Passbild
  3. augenärztliches Gutachten
  4. ärztliches Gutachten
  5. Erste-Hilfe-Kurs

Mindestalter: 18

Vorbesitz: B

Ergänzungen:
Die Kombination Zugfahrzeug und Anhänger darf max. 8250 kg betragen.

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis

Klasse C1E

Fahrzeuge der einzelnen Klassen:

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B oder C1 mit Anhänger über 750 kg

Eingeschlossene Führerscheinklassen: –

Erforderliche Unterlagen für FS-Antrag:

  1. Personalausweis
  2. biometrisches Passbild
  3. augenärztliches Gutachten
  4. ärztliches Gutachten
  5. Erste-Hilfe-Kurs

Mindestalter: 18

Vorbesitz: C1

Ergänzungen:
Zugfahrzeug der Klasse B max. 3500 kg zul. Gesamtgewicht; Anhänger > 3500 kg
Zugfahrzeug der Klasse C1 max. 7500 kg zul. Gesamtgewicht; Anhänger > 3500 kg

Die Kombination Zugfahrzeug und Anhänger darf max. 12000 kg betragen.

Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praxis

Klasse CE

Fahrzeuge der einzelnen Klassen:

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C mit Anhänger über 750 kg

Eingeschlossene Führerscheinklassen: C1E, BE, T

Erforderliche Unterlagen für FS-Antrag:

  1. Personalausweis
  2. biometrisches Passbild
  3. augenärztliches Gutachten
  4. ärztliches Gutachten
  5. Erste-Hilfe-Kurs

Mindestalter: 21 / 18

Vorbesitz: C

Ergänzungen:
Erwerb ab 18 Jahren nur bei Ausbildung zum „Berufskraftfahrer“.
Unter 21 Jahren oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung möglich.

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis

Klasse D

Fahrzeuge der einzelnen Klassen:

Omnibusse
– mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger
– bis 750 kg

Eingeschlossene Führerscheinklassen: D1

Erforderliche Unterlagen für FS-Antrag:

  1. Personalausweis
  2. biometrisches Passbild
  3. augenärztliches Gutachten
  4. ärztliches Gutachten
  5. Belastungsgutachten
  6. Erste-Hilfe-Kurs

Mindestalter: 24 / 23 / 21 / 20 / 18

Vorbesitz: B

Ergänzungen:
Erwerb ab 23 Jahren mit „Beschleunigter Grundqualifikation BKF“.
Erwerb ab 21 Jahren mit „Grundqualifikation BKF“ oder mit „Beschleunigter Grundqualifikation BKF (Linienverkehr bis 50 km).
Erwerb ab 20 Jahren bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“.
Erwerb ab 18 Jahren bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“ (Linienverkehr bis 50 km).
Unter 24 Jahren oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung möglich.

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis

Klasse D1

Fahrzeuge der einzelnen Klassen:

Omnibusse
– bis 16 Fahrgastplätze
– bis 8 m Gesamtlänge
auch mit Anhänger bis 750 kg

Eingeschlossene Führerscheinklassen: –

Erforderliche Unterlagen für FS-Antrag:

  1. Personalausweis
  2. biometrisches Passbild
  3. augenärztliches Gutachten
  4. ärztliches Gutachten
  5. Belastungsgutachten
  6. Erste-Hilfe-Kurs

Mindestalter: 21 / 18

Vorbesitz: B

Ergänzungen:
Erwerb ab 18 Jahren bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“.
Unter 21 Jahren bzw. vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung möglich.

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis

Klasse D1E

Fahrzeuge der einzelnen Klassen:

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg

Eingeschlossene Führerscheinklassen: BE

Erforderliche Unterlagen für FS-Antrag:

  1. Personalausweis
  2. biometrisches Passbild
  3. augenärztliches Gutachten
  4. ärztliches Gutachten
  5. Belastungsgutachten
  6. Erste-Hilfe-Kurs

Mindestalter: 21 / 18

Vorbesitz: D1

Ergänzungen:
Erwerb ab 18 Jahren bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“.
Unter 21 Jahren bzw. vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung möglich.

Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praxis

Klasse DE

Fahrzeuge der einzelnen Klassen:

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D mit Anhänger über 750 kg

Eingeschlossene Führerscheinklassen: D1E, BE

Erforderliche Unterlagen für FS-Antrag:

  1. Personalausweis
  2. biometrisches Passbild
  3. augenärztliches Gutachten
  4. ärztliches Gutachten
  5. Belastungsgutachten
  6. Erste-Hilfe-Kurs

Mindestalter: 24 / 23 / 21 / 20 / 18

Vorbesitz: D

Ergänzungen:
Erwerb ab 23 Jahren mit „Beschleunigter Grundqualifikation BKF“.
Erwerb ab 21 Jahren mit „Grundqualifikation BKF“ oder mit „Beschleunigter Grundqualifikation BKF (Linienverkehr bis 50 km).
Erwerb ab 20 Jahren bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“.
Erwerb ab 18 Jahren bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“ (Linienverkehr bis 50 km).
Unter 24 Jahren oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung möglich.

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis

Klasse T

Fahrzeuge der einzelnen Klassen:

a) Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h, auch mit Anhänger
b) Selbstfahrende Arbeitsmachinen bis 40 km/h, auch mit Anhänger

Eingeschlossene Führerscheinklassen: L

Erforderliche Unterlagen für FS-Antrag:

  1. Personalausweis
  2. biometrisches Passbild
  3. Sehtest
  4. Bescheinigung über Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“

Mindestalter: 16 / 18

Vorbesitz: –

Ergänzungen:
Bei einem Alter < 18 Jahren dürfen mit der Klasse T nur Zugmaschinen bis 40 km/h gefahren werden. Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis

Klasse L

Fahrzeuge der einzelnen Klassen:

a) Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h, auch mit Anhänger
b) Selbstfahrende Arbeitsmachinen bis 25 km/h, auch mit Anhänger

Eingeschlossene Führerscheinklassen: –

Erforderliche Unterlagen für FS-Antrag:

  1. Personalausweis
  2. biometrisches Passbild
  3. Sehtest
  4. Bescheinigung über Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“

Mindestalter: 16

Vorbesitz: –

Ergänzungen:
Bei Traktoren mit Anhänger beträgt die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h.

Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorie

Termine

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  • Blockunterricht
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  • Lager / Logistik
  • Vorbereitung-Kurs / IHK–Prüfung
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  • Weiterbildung zum Berufskraftfahrer
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