Quelle: Bundesdruckerei

Vorderseite:

1. Name

2. Vorname

3. Geburtsdatum und –ort

4a. Bestelldatum der Karte

4b. Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins als Dokument (15 Jahre)!

4c. Name der Ausstellungsbehörde (Fahrerlaubnisbehörde)

5. Nummer des Führerscheins

6. Lichtbild des Inhabers

7. Unterschrift des Inhabers

8. Wohnort; im deutschen Muster nicht vorgesehen

9. Klassen, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde

Quelle: Bundesdruckerei

Rückseite:

9. sämtliche Fahrerlaubnisklassen (auch B1, die in Deutschland nicht erteilt wird)

10. Datum der Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Klasse; kann auch im Feld 14 unter Angabe der Nummer 10 von Hand eingetragen sein. Bei den gültigen Klassen ist dann im Feld 10 als Zeichen ein Stern (*) eingetragen. Nicht erteilte Klassen werden durch einen Strich entwertet

11. Gültigkeitsdauer befristet erteilter Fahrerlaubnisklassen

12. Beschränkungen und Zusatzangaben (einschließlich Auflagen) in kodierter Form

13. Feld für Eintragungen anderer Mitgliedstaaten nach Wohnsitzwechsel ins Ausland

14. Feld für die Eintragung des Erteilungsdatums (siehe Nr. 10) von Hand

Schlüsselzahlen

Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben sind in Form von Schlüsselzahlen in Feld 12 im Führerschein einzutragen.
Beziehen sie sich auf einzelne Fahrerlaubnisklassen, sind sie in Feld 12 in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklasse einzutragen. Solche, die für alle erteilten Fahrerlaubnisklassen gelten, sind in der letzten Zeile des Feldes 12 unter den Spalten 9 bis 12 zu vermerken.
Die harmonisierten Schlüsselzahlen der Europäischen Union bestehen aus zwei Ziffern (Hauptschlüsselzahlen). Unterschlüsselungen bestehen aus einer Hauptschlüsselzahl (erster Teil) und aus zwei Ziffern und/oder Buchstaben (zweiter Teil). Erster und zweiter Teil sind durch einen Punkt getrennt.
Der zweite Teil kann bei bestimmten Verschlüsselungen weitere Ziffern / Buchstaben enthalten. Nationale Schlüsselungen bestehen aus drei Ziffern.
Sie gelten nur im Inland.

Die einzutragenden Schlüsselzahlen müssen die Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben vollständig umfassen.
Für die Hauptschlüsselzahlen 05, 44, 50, 51, 55, 70, 71 und 79 ist die Verwendung von Unterschlüsselungen obligatorisch.

Häufungen sind durch Komma und Alternativen durch Schrägstich zu trennen.

Harmonisierte Schlüsselzahlen sind vor den nationalen aufzuführen. Bei der Ausstellung eines Führerscheines ist der Inhaber über die Bedeutung der eingetragenen Schlüsselzahlen zu informieren. Eine Liste der aktuellen Schlüsselzahlen finden Sie auf den Seiten des Kraftfahrt-Bundesamt.